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Ver­sicherungs­makler Peter Schäffer

staatlich geprüfter Versicherungsfachwirt

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schaeffer.peter@gmail.com

Betriebs-Inhaltsversicherung

Betriebsinhaltsversicherung

Betriebs-Inhaltsversicherung

 

Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl.

 

 

"Gebündelte Geschäftsversicherung"
All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden - durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand ver­sichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.

Die Gebündelte Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen einschließen: muss die betriebliche Tätigkeit - etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden - zeitweise eingestellt werden, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die während dieser Zeit anfallenden Löhne und Gehälter.

Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen - zum Beispiel die Kosten für Leihmaschinen.

 

"Betriebsausfallversicherung"

Die Betriebsausfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Geschäftsinhaltversicherung. Sie tritt dann ein, wenn der Firmeninhaber selber durch Unfall, oder Krankheit "ausfällt". Gerade bei Kleinunternehmen, bei denen die Arbeitskraft des Inhabers eine der wichtigsten Einnahmequellen bedeutet, ist eine Ausfallversicherung praktisch unverzichtbar. Während die Krankentagegeldversicherung nur den entgangenen Gewinn ausgleicht, ersetzt die Ausfallversicherung auch die laufenden Kosten der Firma wie Miete, Leasingraten, Zinsen und Personalkosten.

Mit der Ausfallversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Auch Im Falle einer bei Ihnen eintretenden temporären Arbeitsunfähigkeit oder zwangsweise geschlossenen Geschäftsräumen tritt die Ausfallversicherung in Kraft und übernimmt alle oben genannten Kosten einschließlich Steuern, Versicherungen und Buchführungskosten. Ab wann diese Versicherung leisten soll, können Sie selber bestimmen. Ab wann die Ausfallversicherung zum Tragen kommt, können Sie selbst vorher festlegen. Wer über genügend Rücklagen verfügt, kann vereinbaren, dass erst nach z.B. 2 oder 4 Wochen  geleistet werden soll. Hier sind ganz individuelle Vereinbarungen möglich.

 

 


 


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