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Ver­sicherungs­makler Peter Schäffer

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

BerufsunfähigkeitsversicherungImmer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufs­unfähig­keitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.

Die Grundlagen

Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall schon vor Erreichen des Rentenalters aus Ihrem Beruf aussteigen müssen, stehen Sie vor einem großen Problem: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente. Bei voller Erwerbsunfähigkeit beträgt die Rente max. 38 % vom Bruttogehalt, bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit sind es max. 19 % vom Bruttogehalt. Es findet natürlich immer eine individuelle Berechnung statt.  Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, länger als 3 Stunden täglich irgendeine Tätigkeit auszuüben. Die halbe Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Sie noch in der Lage sind, zwischen 3 und 6 Stunden täglich irgendeine Tätigkeit auszuüben.  Wer länger als 6 Stunden arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.  Ihre Ausbildung oder Qualifikation spielt dabei keine Rolle.

Folge: Als Betroffener bekommen Sie nur dann die knappen staatlichen Leistungen, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie theoretisch noch irgendeiner - auch schlechter bezahlten - Tätigkeit nachgehen könnten, gehen Sie leer aus.

Vor dem finanziellen Kollaps bei Unfall oder Krankheit müssen Sie sich also eigenverantwortlich schützen - am besten mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung. Doch welche Police ist die richtige? Was müssen Sie beim Vertragsabschluss beachten? Wie hoch soll im Ernstfall die Rente sein? Auf dieser Internetseite finden Sie erste Antworten.

Leistungsumfang

Rente bei Berufs­unfähig­keit
Die wichtigste Leistung der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist die monatliche Rente - ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können.

Üblicherweise wird die vereinbarte Rente dann gezahlt, wenn Sie zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage sind, ihren zuletzt ausgeübten Beruf für einen Zeitraum von mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben können.

Je nach Vertragsgestaltung hilft der  Versicherer außerdem bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, etwa beim behindertengerechten Umbau des Arbeitsplatzes, durch Einmalzahlungen bei Ende einer zeitlich begrenzten Berufs­unfähig­keit oder durch Assistance-Leistungen, die über die finanzielle Hilfen hinausgehen - etwa die Planung von Reha-Maßnahmen.

Finanzieller Schutz bei steigendem Bedarf
Durch Dynamisierung - also regelmäßige Erhöhung von Rentenansprüchen und Beiträgen - können Sie Ihren Berufs­unfähig­keitsschutz an steigende Lebenshaltungskosten und wachsenden Finanzbedarf anpassen.

Sofern beim Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde, können Sie den bestehenden Schutz zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienerwerb ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, damit eine etwaige spätere BU-Rente Ihren gestiegenen finanziellen Bedürfnissen entspricht.

Für wen sinnvoll?

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung brauchen nicht nur berufstätige Menschen. Um im Ernstfall einen sicheren Schutz zu haben, empfiehlt es sich auch für Schüler, Auszubildende, Hausfrauen und Studenten, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abzuschließen.

Wichtig hierbei: Sie sollten sich den Berufs­unfähig­keitsschutz sichern, solange Sie noch jung und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Versicherungsgesellschaften lehnen Anträge oft schon bei geringen Vorerkrankungen ab bzw. bieten Ihnen weniger günstige Konditionen an.

Risiko Berufs­unfähig­keit

Kaum jemand will sich in jungen Jahren mit dem Gedanken auseinandersetzen, den eigenen Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können. Doch immerhin wird etwa jeder vierte Berufstätige noch vor Rentenbeginn berufsunfähig, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Hauptursache für den Eintritt einer Berufs­unfähig­keit sind mittlerweile psychische Erkrankungen. Dieses Risiko wird von den meisten Berufstätigen völlig unterschätzt.

Informieren Sie sich also rechtzeitig über passende Vorsorgemaßnahmen!

 

Die Kosten

Umfassender Schutz, günstige Beiträge
Die Kosten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung werden von verschiedenen Faktoren bestimmt - vom Leistungsspektrum des Versicherers und von Ihrem persönlichen Risiko, vorzeitig berufsunfähig zu werden.

Ein umfassender Berufs­unfähig­keitsschutz ist für Büroangestellte wegen ihres geringeren Gesundheitsrisikos günstiger als für Bauhandwerker oder Lehrer. Eine Police, die Leistungen nur bei völliger Erwerbsunfähigkeit vorsieht, ist für weniger Geld zu haben, als eine Versicherung, die bei Berufs­unfähig­keit sofort zahlt, selbst wenn man in einem anderen Beruf noch arbeiten könnte.

Berufs­unfähig­keitsvergleich

Nicht nur der Preis ist ausschlaggebend für die Entscheidung, welche die beste Berufs­unfähig­keitsversicherung für Sie ist. Auch die Versicherungsbedingungen sind von zentraler Bedeutung. Lassen Sie sich beraten: Insbesondere bei den Leistungen sollten sie genauestens prüfen lassen, welche Versicherung die für Sie richtige ist.

Aufgepasst!

Niedrige Beiträge sichern
Wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen, sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe ver­gleichen.

Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbetrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.

Nicht zu knapp kalkulieren
Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn vielfach wird man erst mit 50 Jahren berufsunfähig. Auch die Berufs­unfähig­keitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen lässt.

Wichtig: Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Der richtige Vertrag

Wie finde ich den richtigen Berufs­unfähig­keitsschutz? In Ruhe entscheiden

Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihr persönliches Berufs­unfähig­keitsrisiko privat abzusichern, sehen Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit einer kaum überschaubaren Anzahl von Produkten und Tarifen und unterschiedlichsten Preisen und Leistungen gegenüber.

Die Entscheidung für eine konkrete Berufs­unfähig­keitsversicherung sollten Sie deshalb nicht vorschnell treffen. Der Online-Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ohne fachkundige Beratung ist nicht zu empfehlen - das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.

Lassen Sie sich daher beraten, um Ihre persönliche Risikosituation zu analysieren und die Fülle der angebotenen Tarife zu ver­gleichen.

 

 

 

 

 


 


Wussten Sie :

dass es in Deutschland circa 350 Ausbildungsberufe gibt ?

dass die Versicherungen aber zwischen über 6000 ! Berufsbildern unterscheiden ?

dass daher die Zuordnung in die richtige Berufsgruppe von entscheidender Bedeutung für die zu zahlende Prämie ist ? Die Versicherungen unterscheiden inzwischen bis zu 20 Berufsgruppen ! Je höher die Berufsgruppe, umso höher die Prämie. Im Zweifel sollte daher eine genaue Tätigkeitsbeschreibung dem Antrag beigefügt werden.

dass Sie ihre einmal erreichte Einstufung in eine günstige Berufsgruppe auch dann beibehalten, wenn Sie später in einen risikoreicheren Beruf wechsel sollten ?

dass Sie alle Antragsfragen sehr sorgfältig beantworten sollten um sich nicht im Leistungsfall dem Vorwurf der "vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung" auszusetzen ?

dass Sie das Recht haben, von Ihrem Arzt /ihrer Krankenkasse die Krankenakte anzufordern, um bei den Gesundheitsangaben keine falschen Angaben zu machen ?

dass es bei Vorerkrankungen sinnvoll ist, bei mehreren Gesellschaften eine Risikovoranfrage zu stellen, bevor Sie einen Antrag tatsächlich unterschreiben ? 

dass Ihnen diese Arbeit selbstverständlich Ihr Ver­sicherungs­makler  abnimmt ?

dass Sie nie einen BU-Antrag stellen sollten, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass dieser auch angenommen wird ? (Wenn Sie einmal abgelehnt werden, haben Sie kaum noch eine Chance einen Vertrag zu bekommen.) 

dass besonders Selbständige und Freiberufler auf eine genaue Abstimmung zwischen Berufs­unfähig­keits- und Krankentagegeldversicherung achten sollten. Sie könnten sonst eine böse Überraschung erleben. Krankentagegeldversicherer und Berufs­unfähig­keitsversicherungen definieren den Begriff Berufsunfähig völlig unterschgiedlich.

dass Sie bei Antragsstellung die Wahl haben, zwischen Brutto- und Nettoprämie ?

 

 


Vergleich und Angebot Berufs­unfähig­keitsversicherung
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